AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der EuroFedern GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführerin Birgit Wittrock, Sandpoh 15, 26899 Rhede (Ems), im Folgenden „EuroFedern“ genannt und dem jeweiligen Kunden.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EuroFedern hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

3. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf von EuroFedern an den Kunden.

5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk zzgl. Verpackung und Versand.

§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages, Lieferfristen

1. Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. EuroFedern behält sich das Recht vor, bei Erstbestellern oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.

2. Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrages beizubringen sind, vorliegen. Die Lieferung gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet ist.

3. Kann EuroFedern auf Grund höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Streik, Aufruhr oder ähnlichem Fristen nicht einhalten, verlängern sich diese angemessen.

4. Im Fall der Hohlschuld ist versandbereit gemeldete Ware vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Sofern dies nicht geschieht, ist EuroFedern berechtigt, nach eigener Wahl die Ware entweder zu versenden oder sie auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. In zumutbarem Umfang ist EuroFedern zu Teillieferungen berechtigt. Mehrlieferungen von bis zu 15 % oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Gesamtauftragsmenge sind zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.

§ 3 Versand und Gefahrübergang

1. Die Versandart steht im Ermessen von EuroFedern, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden mit Übergabe an den Versanddienstleister auch dann über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1. Für Mängel der Waren haftet EuroFedern grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).

2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

3. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

4. EuroFedern hat bei Mängeln im Rahmen der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Nachbesserung oder Neulieferung.

5. Der Käufer wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

6. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 5 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

7. EuroFedern haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

8. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9. Der Schadensersatzanspruch für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Abs. 8 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

10. Liefert EuroFedern zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von EuroFedern bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung.

2. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an EuroFedern ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von EuroFedern in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an EuroFedern abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

3. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in dieser Regelung (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an EuroFedern weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist EuroFedern berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann EuroFedern nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.

4. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde EuroFedern die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde EuroFedern unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die EuroFedern zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird EuroFedern auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. EuroFedern steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 6 Verzug

1. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung seitens EuroFedern 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er die Forderung nicht bezahlt hat.

2. Die Verzugszinsen betragen 9 % Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

3. Das Recht von EuroFedern zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.

3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.



Stand: 30.07.2018